PASS- UND ZOLLWESEN. 9 Ferner
ändert
er
sich
in
einigen
Plätzen
im
Innern
des
Landes
und
in
Nordsyrien;
wir
werden
die
Abweichungen
an
den
betr.
Orten
angeben.
Die
vorstehende
Liste
genügt
zum
gewöhnlichen
Ge-
brauch.
Da
es
im
Orient
Sitte
ist,
dass
die
Weiber
eine
Schnur
mit
Goldstücken
um
Hals
oder
Kopf
tragen,
so
findet
man
sehr
viele
durchbohrte
Stücke;
der
Reisende
nehme
sich
in
Acht
vor
Geld-
stücken,
die
ein
grosses
Loch
haben,
da
solche
bisweilen
zurück-
gewiesen
werden.
Sehr
rathsam
ist,
das
Geld
immer
wohl
ver-
schlossen
zu
halten
und
so
wenig
als
möglich
zu
zeigen,
um
die
Habsucht
der
Leute
der
Reisende
in
Piastern
zu
rechnen
und
die
Preise
sich
in
Piastern
sagen
zu
lassen;
er
fährt
dabei
durchschnittlich
besser,
als
bei
der
Frankenrechnung.
Maasse.
Die
Gewichtseinheit
in
Syrien
ist
die
Oka
(=
2½
Pfd.);
sie
enthält
400
dram
(Drachmen)
oder
5⅓
okie;
1
Okie
=
75
dram
(32
dram
=
100
Gramm);
1
Rotl
=
2¼
Oken
=
12
Okie
=
900
dram;
44
Oken
=
1
Kantâr
(Centner)
=
112
Zollpfund
oder
56
Kilogramm.
—
Flüssigkeiten,
besonders
auch
der
Wein,
werden
in
Syrien
meist
nach
dem
Gewicht
verkauft.
Die
Elle
(drâʿ),
nach
welcher
in
Syrien
gemessen
wird,
ist
67¾
Centimeter
lang,
in
Aleppo
79.
Der
Pass
wird
dem
Fremden
abgefordert;
aber
ein
anständig
gekleideter
Reisender
wird
auch
ohne
solchen
gewöhnlich
durchgelassen,
indem
er
dem
Beamten
bloss
seine
Visitenkarte
in
die
Hand
steckt.
Es
ist
dies
deswegen
vorzuziehen,
weil
die
türkischen
und
auf
das
betreffende
Consulat
zu
schicken
pflegen;
dieses
Ver-
fahren
führt
öfters
zu
Verwechslungen
oder
zu
lästigem
Verzug
für
den
Reisenden.
Einen
Pass
mit
sich
zu
führen,
ist
unter
jeder
Bedingung
anzurathen;
derselbe
ist
vor
der
Abreise
von
einem
türk.
sind
nicht
erforderlich.
Gewöhnlich
hilft
ein
Bachschîsch
(S.
29)
über
Alles
hinweg.
Dasselbe
ist
auch
beim
Zoll
der
Fall.
In
der
Regel
müssen
Kisten
und
Koffer
geöffnet
werden;
nach
Cigarren
wird
eifrig
ge-
sucht
und
solche
nach
einer
Taxe
besteuert,
deren
sicheren
Ansatz
wir
nicht
haben
ergründen
können
(vgl.
S.
36).
Auch
mit
Waffen
hat
man
bisweilen
Schwierigkeiten,
besonders
mit
den
Patronen;
doch
versuche
man
es
auch
hier
mit
einem
nicht
allzu
offen
ge-
gebenen
Trinkgeld
von
einigen
Francs
je
nach
der
Zahl
und
Grösse
der
Effecten.
In
Beirût
wird
die
Mauthpolizei
am
strengsten
ge-
handhabt.
Man
vermeide
ein
Trinkgeld
anzubieten,
wenn
höhere
Beamte
sucht
und
dabei
auf
Korâne
und
religiöse
Streitschriften
gefahndet.