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PASS- UND ZOLLWESEN. 9 Ferner ändert er sich in einigen Plätzen im Innern des Landes und
in Nordsyrien; wir werden die Abweichungen an den betr. Orten
angeben. Die vorstehende Liste genügt zum gewöhnlichen Ge-
brauch
.

Da es im Orient Sitte ist, dass die Weiber eine Schnur mit
Goldstücken um Hals oder Kopf tragen, so findet man sehr viele
durchbohrte Stücke; der Reisende nehme sich in Acht vor Geld-
stücken
, die ein grosses Loch haben, da solche bisweilen zurück-
gewiesen
werden. Sehr rathsam ist, das Geld immer wohl ver-
schlossen
zu halten und so wenig als möglich zu zeigen, um die
Habsucht der Leute nicht zu reizen. Im Uebrigen gewöhne sich
der Reisende in Piastern zu rechnen und die Preise sich in Piastern
sagen zu lassen; er fährt dabei durchschnittlich besser, als bei
der Frankenrechnung.

Maasse. Die Gewichtseinheit in Syrien ist die Oka (=
Pfd.); sie enthält 400 dram (Drachmen) oder 5⅓ okie; 1 Okie =
75 dram (32 dram = 100 Gramm); 1 Rotl = Oken = 12 Okie =
900 dram; 44 Oken = 1 Kantâr (Centner) = 112 Zollpfund oder
56 Kilogramm. Flüssigkeiten, besonders auch der Wein, werden
in Syrien meist nach dem Gewicht verkauft.

Die Elle (drâʿ), nach welcher in Syrien gemessen wird, ist
67¾ Centimeter lang, in Aleppo 79.

C. Pass- und Zollwesen.

Der Pass wird dem Fremden überall in den syrischen Häfen
abgefordert; aber ein anständig gekleideter Reisender wird auch
ohne solchen gewöhnlich durchgelassen, indem er dem Beamten
bloss seine Visitenkarte in die Hand steckt. Es ist dies deswegen
vorzuziehen, weil die türkischen Beamten den Pass zu behalten
und auf das betreffende Consulat zu schicken pflegen; dieses Ver-
fahren
führt öfters zu Verwechslungen oder zu lästigem Verzug für
den Reisenden. Einen Pass mit sich zu führen, ist unter jeder
Bedingung anzurathen; derselbe ist vor der Abreise von einem
türk. Gesandten oder Consul zu visiren; weitere Visa’s unterwegs
sind nicht erforderlich. Gewöhnlich hilft ein Bachschîsch (S. 29)
über Alles hinweg.

Dasselbe ist auch beim Zoll der Fall. In der Regel müssen
Kisten und Koffer geöffnet werden; nach Cigarren wird eifrig ge-
sucht
und solche nach einer Taxe besteuert, deren sicheren Ansatz
wir nicht haben ergründen können (vgl. S. 36). Auch mit Waffen
hat man bisweilen Schwierigkeiten, besonders mit den Patronen;
doch versuche man es auch hier mit einem nicht allzu offen ge-
gebenen
Trinkgeld von einigen Francs je nach der Zahl und Grösse
der Effecten. In Beirût wird die Mauthpolizei am strengsten ge-
handhabt
. Man vermeide ein Trinkgeld anzubieten, wenn höhere
Beamte zugegen sein sollten. Bücher werden bisweilen auch unter-
sucht
und dabei auf Korâne und religiöse Streitschriften gefahndet.